Büroalltag

Gesetzlich vorgeschrieben: Flucht- und Rettungspläne in der Arbeitsstätte

Aus der Redaktion

Wer ein Unternehmen gründet, braucht mehr als bloßes Fachwissen. Plötzlich kommen etliche zusätzliche Kompetenzen zum Einsatz, denn beim Mieten von Büroflächen oder eines Lagers, in der Buchhaltung und nicht zuletzt im zwischenmenschlichen Umgang mit den Angestellten müssen Gründer ihre Vielfältigkeit beweisen. Ein guter Mentor oder die Fähigkeit, sich selbst neues Wissen anzueignen, sind dabei Goldwert. Tatsächlich lernt man aber auch einfach Stück für Stück. So stolpern Gründerinnen und Gründer bei der Konzeption ihres eigenen Arbeitsplatzes oft über die Notwendigkeit von gesetzlich vorgegebenen Auflagen. Flucht- und Rettungspläne spielen nämlich bei der Sicherheit der Mitarbeiter eine entscheidende Rolle und weisen den Weg zu Notausgängen, Sammelpunkten und Brandschutzeinrichtungen. In öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäuden ist die Anbringung eines Flucht- und Rettungsplans laut § 4 Absatz 4 gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt zum Beispiel für Einkaufszentren und Bildungseinrichtungen, aber auch für alle Arbeitsstätten und andere Orte, an denen sich Menschen aufhalten.

Rechtliche Vorgaben für Flucht- und Rettungspläne

Was auf den Flucht- und Rettungsplänen abzubilden ist, ist gesetzlich vorgegeben. Dabei greifen die Standards von DIN ISO 23601 zur Sicherheitskennzeichnung  für Flucht- und Rettungspläne sowie ASR A1.3 zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung und ASR A2.3 zu Fluchtwegen und Notausgängen der Flucht- und Rettungspläne. Dargestellt sein müssen der Gebäudegrundriss mit seinen Fluchtwegen, Notausgängen und einer Kennzeichnung des Standorts des Betrachters, zusätzlich die Lage und Art von Notfall- und Rettungsausrüstungen wie beispielsweise von Brandmeldern und Erste-Hilfe-Einrichtungen und die Anweisungen darüber, wie sich Menschen im Falle eines Notfalls zu verhalten haben. Außerdem müssen Sammelplätze und eine Legende verzeichnet werden. Damit diese Anweisungen für alle Menschen klar sichtbar sind, gibt das Gesetz durch DIN ISO 2361 auch die Größe und das Format der Flucht- und Rettungspläne vor. Die Mindestgröße ist in der Regel DIN A3 (297×420 mm) und der Maßstab darf nicht kleiner sein als 1:250 für große Gebäude sowie 1:100 in kleinen und mittelgroßen Gebäuden. Damit alle Details leicht zu lesen sind, muss der Hintergrund der Darstellung entweder weiß oder nachtleuchtend sein und die Darstellung selbst muss farbig und mit Sicherheitszeichen gemäß DIN EN ISO 7010 gehalten werden. Auf etwa 1,60 Metern Höhe und an stark besuchten Stellen wie Eingangsbereichen und Treppenhäusern angebracht, sind die Flucht- und Rettungspläne von allen Mitarbeitern und Besuchern leicht lesbar. Das schreiben die Arbeitsstättenverordnung und die Brandschutzbestimmungen vor. Für die Anbringung der Pläne gelten weniger strikte Regelungen, doch die Nutzung eines beständigen Rahmens und die entsprechende Verschraubung in der Wand sollten unbedingt eingehalten werden.

Regelmäßige Prüfung

Dass Flucht- und Rettungspläne regelmäßig geprüft und bei Änderungen im Gebäude sofort aktualisiert werden müssen, ist selbstverständlich. Ein Klapprahmen kann deshalb äußerst praktisch sein und die erforderliche Flexibilität gewährleisten. Ob ein Brandschutzrahmen oder ein Aluminiumrahmen die passende Wahl ist, hängt dabei von der Arbeitsstätte ab und lässt sich mit fachmännischer Beratung ganz einfach herausfinden.

Schulung der Arbeitnehmer

Damit im Notfall alle Mitarbeiter darüber informiert sind, wie sie sich zu verhalten haben, gilt es neben der Darstellung und Aufhängung der Flucht- und Rettungspläne auch, regelmäßige Schulungen auszuführen. Diese Schulungen sollten regelmäßig stattfinden, sodass auch neue Mitarbeiter die Chance bekommen, die Flucht- und Rettungswege kennenzulernen. Bei Änderungen müssen alle Mitarbeiter zusätzlich darüber in Kenntnis gesetzt werden. Kommt ein Besucher zur Arbeitsstätte, sollte er durch Aushänge oder kurze Einweisungen über die Wege informiert werden. So sind alle Menschen geschützt, die sich an der Arbeitsstätte aufhalten.

Vorheriger Beitrag

Strategien für effektives Outsourcing in der Personalbeschaffung

Nächster Beitrag

Beautykaufhaus.de: Ein Familienunternehmen von Frauen geführt

kein Kommentar

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.